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bei Fahrzeugen die auf eine neue oder andere Reifen bzw Felgen größe umgestellt werden, kann es zu abweichungen am Tachometer kommen. Wird der Reifenumfang kleiner so muss der Tachometer eingestellt werden da er ansonsten vorraus läuft. ist der Reifenumfang größer so würde der Tachometer hinterher hinken, es gibt aber eine Regelung für den Tochometer die laut Gesetzgeber nicht nachgehen und um max. 10 Prozent + 4 km/h vorgehen darf. Bei über Wellen angetriebenen Tachos war es eine Möglichkeit, ein Zwischengetriebe mit entsprechender Übersetzung in den Wellentrieb zu setzen, so dass am Ende der Welle diese wieder mit der Wegstreckenzahl des Tachos drehte. Eine andere Möglichkeit ist, die eingebaute Feder gegen eine mit anderer Federsteifigkeit auszutauschen,so macht der Tachoangleichungsdienste in etwa heute auch noch. Bei manchen Tachos, die schon auf die Anpassung an verschiedene Reifengrößen vorbereitet sind, muss dazu nur ein extern gespeicherter Datenwert und nicht die Software selbst verändert werden. Es gibt in diesem zusammenhang auch noch den Begriff: Tachomanipulation- das ist aber seit dem 18.August 2005 in Deutschlad eine Straftat.
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